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ALLE INFORMATIONEN
ZUR ANMELDUNG

UNSERE DREI STUFEN ZUR ANMELDUNG

KONTAKT

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, ganz egal ob per Telefon, Mail oder Anfrageformular. Anschließend erfassen wir die ersten Informationen und klären erste Rahmenbedingungen einer Betreuung.

TERMIN

Gerne vereinbaren wir bei Interesse einen persönlichen Termin vor Ort wo Sie unseren Krabbelgruppen-Standort besichtigen und gleich direkt alle Detailfragen mit uns besprechen können.

VEREINBARUNG

Nachdem alle Unklarheiten beseitigt wurden, treffen wir gemeinsam eine Betreuungsvereinbarung, definieren den weiteren Ablauf und den Start der Eingewöhnung und den genauen Betreuungsstart.

WIE KANN ICH MEIN KIND ANMELDEN?

Wir freuen uns immer über neue Interessenten für unsere Krabbelgruppen. Sobald Sie uns per Mail, Telefon oder Formular kontaktiert haben, melden wir uns umgehend bei Ihnen.

Anschließend vereinbaren wir einen gemeinsamen vor Ort Termin und wir zeigen Ihnen - auch gerne schon mit Ihren Kleinen - die Krabbelgruppe.

Sollte es Ihnen bei uns gefallen, unterfertigen wir die Betreuungsvereinbarung und freuen uns auf einen tollen Start.

WANN KANN ICH MEIN KIND ANMELDEN?

Wir bieten die Möglichkeit Kinder ganzjährig, also jederzeit, anzumelden. Üblicherweise beginnt die Betreuung im September analog zu den Kindergärten. Die Eingewöhnung wird nach Möglichkeit gestaffelt vollzogen, um Kindern möglichst individuell und unterstützend zur Seite zu stehen.

Es ist aber ebenso möglich bereits unterjährig einzusteigen, sollte ein Platz frei werden. Dieser Wunsch kann gerne bei der Anmeldung vermerkt werden.

Die verbindliche Anmeldung an sich geht mit der Unterfertigung eine Betreuungsvereinbarung einher.

WER KANN UNSERE KRABBELGRUPPE BESUCHEN?

Es können alle Kinder von 1 - 3 Jahren und mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg angemeldet werden.

Sofern eine Förderübernahme der Betreuung einer anderen Gemeinde vorliegt, ist ebenso eine Aufnahme möglich. Bedingung dafür ist, dass der Hauptwohnsitz des Kindes in der entsprechenden Gemeinde liegt. Informieren Sie sich dazu auf dem jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeamt.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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